7100 Neusiedl am See

 

Taubenhaltung im Wohngebiet

 

Nichts ahnend was uns hier erwartet sind wir 2010 nach Neusiedl am See gezogen.  Erst nach und nach und aufgrund von Bauarbeiten die erst 2013 komplett abgeschlossen (Zimmer) waren, litten wir immer massiver unter der Taubenhaltung unseres Nachbarn.

Gegen Tierhaltung oder Taubenhaltung haben wir nichts!!!! Diese ist jedoch nicht vertretbar wenn jemand dermaßen darunter leiden muss wie wir!

Unsere Lebensqualiät ist massiv, von den mindestens 90 bis  120 Tauben unseres Nachbarn beeinträchtigt!

Zum Beispiel, sind  unsere Schlafzimmer  drei  Meter von den Taubenunterbringung entfernt! Offenen Fenster im Sommer weder tagsüber noch in der Nacht  möglich, da die Tiere dauernd gurren usw..

Unser Haus war immer ein Lokal und in den hinteren Bereichen waren  nur Lagerräume und Sanitäranlagen ( jetzt Schlafzimmer ), auch wurde früher zu keiner Zeit der Garten als Erholungsraum genützt. Früher haben die Tiere also kaum gestört.

Nun befindet sich unser Haus aber in einem reinen Wohngebiet und hier haben wir das Recht darauf von allen Störungen freigehalten zu werden die ein ruhiges Wohnen stören, beeinträchtigen oder erheblich belästigen! So sieht dies auch die Volksanwaltschaft die in dieser Sache auch hinter uns steht.

"Als Künstler brauche ich Ruhe und Gelassenheit usw.  ich leide seit einiger Zeit unter Schlafstörungen, Gewichtsverlust  usw. und konnte heuer sehr wenige Werk aus eigener Kreativität schaffen"  (Aussage 2014) Jeder der  Egger M. kennt weiß wie produktiv er normalerweise ist! 

Kot, Geruch vor allem im Sommer, Flattern und andauerndes gurren halten wir nicht mehr aus! 

Wir bedanken uns herzlichst für die vielen Unterschriften und für die überwältigende Unterstützung aus ganz Österreich! Martin & Elvira Egger

 

Jeder der ähnliche Probleme hat kann sich sehr gerne persönlich bei uns melden! Tel: 0699-117-97-249

Stand Februar 2018

Aufgrund der vielen Nachfragen hier ein neues update

 

Wir sind beim Verwaltungsgerichtshof gelandet 

Ergebnis:

Laut Landesverwaltungsgerichtshof gab es seitens der Baubehörde kein korrektes Bauansuchen, dass zu beurteilen gewesen wäre, keine der Erhebungen bzw. Gutachten hätte in der dargelegten Form zu einem Ergebnis führen können! Na Gratulation! 

 

Die Angelegenheit wurde somit an die Baubehörde in erster Instanz zurückgewiesen, dies passiert nur wenn es sehr gravierende Erhebungsmängel gibt!

 

Gegen die Zurückweisung wurde von uns Einspruch erhoben. 

Es soll geprüft werden ob Taubenhaltung im Wohngebiet überhaupt erlaubt ist.

 

Und ja die Tauben fliegen noch immer, zwar viel weniger aber die Voliere die drei Meter von unserem Fenster entfernt ist ständig mit Tauben besetzt, also wie immer  "Dauergurren" Tag und Nacht!

 

Derzeit möchte die Baubehörde Neusiedl am See prüfen ob unser Atelier und Wohnraum nicht eigentlich eine Galerie (Geschäftsführer, Gewerbeschein, Handel mit Bilder anderer) ist und ob durch uns zu viele Touristen angezogen werden :)

Unter anderem zitiert die Baubehörde Neusiedl am See aus dem 4 bändigen Handbuch des Wissens/Lexikonband Brockhaus was eine Galerie ist :) :) .....es wird immer absurder!

 

NEWS Jänner 2017

Es tut sich wieder etwas! Wieder einmal wurden alle unsere Einwände die gegen die Taubenhaltung im Wohngebiet sprechen, als unbegründet abgewiesen. Dieses mal mussten die Gemeinderäte dafür den Kopf hinhalten :(

 

Kurze inhaltliche Begründung im Bescheid der Stadtgemeinde Neusiedl am See, die für die Taubenhaltung aus sportlichen und hoppymäßigen Zwecken,  sprechen soll:

Tauben werden hier als leistbares Nahrungsmittel und gesundheitsförderliches Süppchen mit historischem Hintergrund bezeichnet.....es darf gelacht werden :)

 

Unser Einspruch folgt!

 

Und somit geht es zur nächsten Instanz - zum Landesverwaltungsgericht in Eisenstadt, hier wird das nächste Urteil gefällt. 

 

News Juni 2016

Der Bürgermeister Kurt Lentsch hat entschieden. Jedem Neusiedler sei es nunmehr erlaubt 80 Tauben zu halten!! Auch gerne im Wohngebiet unabhängig von der Entfernung zum Nachbarn, es gäbe historische Gründe dafür :)  - sehr sozial Hr. Bürgermeister!

Halbzeit - Einspruch folgt!    

Video

Dieses Schauspiel haben wir ab 6:00 Morgens, mehrmals täglich in unserem Garten, in unserem Leben ...- störungsfreies Leben im Wohngebiet Neusiedl am See

 

Falls das Abspielen des Films nicht funktioniert einfach in Google den Titel des Films eingeben! 

News April 2016

Bauverhandlung 2 hat bereits stattgefunden.

Nunmehr reichte der Taubenfan keine Zucht sondern Taubenhaltung ein und sieht sich im Recht mit einer Anzahl von 80 Tauben im Wohngebiet!

Für uns ist die Situation unverändert !

 

Mit der Aussage der Kot der in unserem Garten liegt, sein von überfliegenden Starre (Vogelart, die im Winter in den Süden fliegt), punktet die zuständige Behörde bei der örtlichen Begehung. :)

 

Über das Urteil der ersten Instanz zum zweiten Bauverfahren wird in Kürze berichtet! 


 

News November 2015

Nachdem der Taubenhalter die Tiere bis 08.09.2015 entfernen hätte sollen, hat er einen neuen Antrag gestellt. Dieser wird zur Zeit von der Baubehörde geprüft. 

Details werden noch angefügt.

News August 2015

Die nächste Fernsendung zum Thema Taubenhaltung im Wohngebiet Neusiedl am See, "Ein Fall für den Bürgeranwalt" findet am 19. August statt.

 

NEWS: JUNI / JULI 2015

Der Bürgermeister hat gesetzeskonform,  in unserem und  im Sinne der Volksanwaltschaft entschieden.

 

Nach dem Einspruch des Taubenhalters, gegen die Entscheidung des Bürgermeister, waren nun die Gemeinderäte die nächste Instanz und somit in ihre Pflicht gerufen und auch diese kamen zu dem Ergebnis, dass Taubenhaltung im Wohngebiet nicht zulässig ist.

Der Taubenhalter hat nicht berufen.